AGB's Action-Sport Dortmund
Allgemeine Geschäfts- und
Zahlungsverbindungen des
Tauchcenter Action-Sport Dortmund
Inh. Ekkehard Scheffer
Stand 08/2007
1. GELTUNGSBEREICH
1.1. Wir machen diese Geschäftsbedingungen zum
Gegenstand und Inhalt eines jeden von uns unterbreiteten Angebotes und führen
uns erteilte Aufträge auf Lieferung und / oder Leistung ausschließlich auf
Grundlage dieser Geschäftsbedingungen aus, soweit nicht im Einzelfall
ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
1.2. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für
alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal
ausdrücklich vereinbart werden. Sie werden auch dann Vertragsinhalt, wenn sie
dem Vertragspartner nicht mit dem Angebot zugeleitet oder sonst wie vor
Abschluss des Vertrages übergeben oder zur Kenntnis gebracht worden sind, der
Vertragspartner jedoch Vollkaufmann im Sinne des Gesetzes ist und er aufgrund
früherer Geschäftsverbindung, sei es durch früheren Vertragsschluss, frühere
Angebote von uns oder frühere Geschäftsverhandlungen mit uns Kenntnis von diesen
Geschäftsbedingungen erhalten hat.
1.3. Allgemeine Geschäfts- oder
Vertragsbedingungen eines Kunden werden selbst dann nicht Bestandteil oder
Inhalt des mit uns geschlossenen Vertrages, wenn sie der Kunde regelmäßig auch
für Bestellungen oder Auftragserteilungen verwendet.
1.4. Änderungen oder Ergänzungen dieser
Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie für den einzelnen Vertrag
oder gegenüber einem Kunden grundsätzlich schriftlich bestätigt haben.
2. ANGEBOTE, VERTRAGSSCHLUSS, ÄNDERUNG DER
LIEFERARTIKEL
2.1. Mit unseren Angeboten wollen wir
interessierten Kunden die Möglichkeit für Bestellungen geben; unsere Angebote
sind daher grundsätzlich freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass wir
ausdrücklich die Verbindlichkeit eines Angebotes bestätigen. Ein Vertrag kommt
erst mit uns zustande, wenn wir einem Kunden die Annahme seiner Bestellung
schriftlich bestätigen oder ihm die bestellte Ware liefern bzw. aushändigen.
2.2. Technische und / oder gestalterische
Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in unseren Prospekten und Katalogen
behalten wir uns vor, ohne dass hieraus Rechte gegen uns hergeleitet werden
können. Erfolgen durch den Hersteller bzw. unserem Lieferanten bezüglich eines
bestellten Artikels Änderungen - dies sind Abweichungen in Material, Maß,
Gewicht, Farbe, Struktur und Konstruktion und / oder Modelltyp - ist uns die
Lieferung eines dem bestellten Artikels entsprechenden anderweitigen Fabrikats
vorbehalten, soweit dies dem Kunden zumutbar ist und der Preis für das andere
Fabrikat den des ursprünglich vorgesehenen Artikels um nicht mehr als 5 %
übersteigt.
3. LIEFER- UND LEISTUNGSZEIT, LIEFERVERZUG
3.1. Von uns genannte Liefer- oder
Leistungstermine stellen nur eine Angabe über die voraussichtlich früheste
Liefer- bzw. Leistungsmöglichkeit dar, jedoch keine kalendermäßige Bestimmung
des Liefer- oder Leistungszeitpunktes; die von uns genannten Termine und Fristen
sind daher unverbindlich, es sei denn, dass hierzu ausdrücklich schriftlich
etwas mit dem Kunden vereinbart worden ist.
3.2. Liefertermine, die wir nach Erhalt einer
vollständigen Bestellung angeben, stehen stets unter dem Vorbehalt, dass wir
bezüglich des bestellten Artikels selbst richtig, rechtzeitig und vollständig
beliefert werden.
3.3. Wir sind zu Teillieferungen jederzeit
berechtigt.
3.4. Bei einem Überschreiten des angegebenen
Liefertermins kommen wir nur in Verzug, wenn wir trotz schriftlicher Mahnung und
Nachfristsetzung durch den Kunden nicht liefern, die Nachfrist muss mindestens 2
Wochen betragen. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder
aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder
unmöglich machen, z.B. von uns nicht zu vertretene Schwierigkeiten selbst
beliefert zu werden, Betriebsstörungen, Streik, behördliche Anordnungen usw.,
auch wenn diese bei unserem Lieferanten vorliegen, haben wir selbst im Hinblick
auf verbindlich vereinbarte Liefer- oder Leistungstermine nicht zu vertreten. In
einem solchen Fall sind wir berechtigt, durch schriftliche Mitteilung an den
Kunden den Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung um die Dauer der Behinderung
sowie einer anschließenden angemessenen Nachlauffrist hinauszuschieben oder,
nach unserer Wahl, wegen des noch nicht erfüllten Teils der Lieferung oder
Leistung vom Vertrag zurückzutreten.
3.5. Im Falle unseres Verzuges ist der Kunde
berechtigt, nach Ablauf der von ihm schriftlich zu setzenden Nachfrist vom
Vertrag zurückzutreten. Darüber hinausgehende Ansprüche des Kunden, insbesondere
Schadenersatzansprüche gleich welcher Art, sind ausgeschlossen, es sei denn,
unser eigenes vorsätzliches oder zumindest grob fahrlässiges Verhalten ist
Ursache des Verzuges.
4. PREISE
4.1. Unsere Preise gelten für den Verkauf bei
Versand ab unserem Lager Dortmund. Versandspesen sind in den Preisen nicht
enthalten, sondern vom Kunden zusätzlich zu zahlen.
4.2. Die Preise sind bei Abgabe an den
Endverbraucher Endpreise einschließlich Mehrwertsteuer in jeweils gesetzlicher
Höhe, bei Abgabe an gewerbliche Kunden oder öffentlichen Institutionen verstehen
sich unsere Preise stets zuzüglich Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe.
5. VERSAND UND GEFAHRÜBERGANG, VERSICHERUNG
5.1. Wir versenden bei uns bestellte Artikel
grundsätzlich gegen Nachnahme oder Vorauskasse, wobei wir uns die Art der
Versendung (Bundespost, privater Paketdienst usw.,) vorbehalten.
5.2. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Kunden.
Die Gefahr des zufälligen Unterganges bzw. der Beschädigung oder
Verschlechterung des / der bestellten Artikel geht zu dem Zeitpunkt auf den
Kunden über, zu dem wir die Warensendung an das den Transport bzw. die
Versendung ausführende Unternehmen übergeben haben.
5.3. Eine Versicherung für den Fall, dass
bestellte Artikel auf dem Versandwege verloren gehen oder beschädigt werden,
schließen wir nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und auf seine Kosten ab.
6. ZAHLUNG, ZAHLUNGSVERZUG, AUFRECHNUNG,
ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT
6.1. Soweit wir bei uns bestellte Artikel nicht
per Nachnahme ausliefern, sind unsere Rechnungen binnen einer Woche ab Zugang
ohne jeden Abzug zu bezahlen.
6.2. Jedwede Zahlung eines Kunden dürfen wir
zunächst auf die älteste Schuld des Kunden, soweit bezüglich einer älteren
Schuld bereits Kosten und / oder Zinsen entstanden sind, zunächst auf die Kosten
und dann die Zinsen verrechnen, selbst wenn der Kunde eine anders lautende
Leistungsbestimmung vorgenommen hat.
6.3. Wir behalten uns vor, Lieferungen und
Leistungen nur gegen Vorkasse auszuführen.
6.4. Der Kunde kommt in Verzug, wenn er bei einer
Warenlieferung per Nachnahme die Annahme verweigert oder im Falle der Vorkasse
oder der Lieferung gegen Rechnung die von ihm geschuldete Zahlung trotz Mahnung
ganz oder teilweise nicht leistet. Ab Verzugseintritt sind wir berechtigt,
Zinsen in Höhe von 9 % über dem jeweils geltenden Diskontsatz der Deutschen
Bundesbank zu berechnen, sofern wir nicht einen höheren oder der Kunde einen
niedrigeren Schaden nachweist.
6.5. Gerät ein Kunde im Rahmen bestehender
Geschäftsbeziehungen in Zahlungsverzug oder stellt er seine Zahlungen ein oder
werden andere Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage
stellen, sind wir berechtigt, sämtliche uns gegenüber diesem Kunden zustehenden
Ansprüche fällig zu stellen.
6.6. Im Falle des Zahlungsverzuges sind wir
berechtigt, vom Kunden die an diesen gelieferten Waren und Gegenstände bereits
vor Ablauf einer gemäß § 326 BGB gesetzten Nachfrist herauszuverlangen, ohne
dass hierin und / oder in der Rücknahme solcher Waren ein Rücktritt vom Vertrag
zu sehen ist. Der Kunde erteilt bereits hiermit im Vorwege seine Einwilligung
für einen gegebenenfalls erforderlichen Wiederausbau von uns gelieferter
Artikel. Die uns durch die Warenrücknahme und ggf. deren Wiederausbau
entstandenen Kosten, einschließlich der Kosten der Rücksendung, hat der Kunde zu
tragen.
6.7. Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen
Ansprüchen gegen unsere Zahlungsansprüche aufzurechnen, es sei denn, diese sind
unstrittig oder für den Kunden rechtskräftig festgestellt. Der Kunde ist des
weiteren nicht berechtigt, unseren Zahlungsansprüchen Zurückbehaltungsrechte,
auch aus Mängelrügen entgegenzuhalten, es sei denn, sie resultieren aus
demselbigen Vertragsverhältnis.
7. EIGENTUMSVORBEHALT
7.1. Bis zur vollständigen Bezahlung aller uns aus
Warenlieferungen, auch zukünftigen, an den Kunden zustehenden Forderungen
behalten wir uns das Eigentum an sämtlicher von uns dem Kunden gelieferter Ware
vor (Vorbehaltsware).
7.2. Solange der Kunde nicht in Verzug ist, ist er
berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu
verarbeiten und / oder weiterzuveräußern. Ihm aus dem Weiterverkauf oder aus
einem sonstigen Grund bezüglich der Vorbehaltsware zustehende Ansprüche gegen
Dritte tritt der Kunde bereits hiermit und im Vorwege sicherungshalber an uns
ab, wir nehmen diese Abtretung hiermit an. Gleichzeitig ermächtigen wir den
Kunden widerruflich, die abgetretenen Forderungen weiterhin im eigenen Namen und
auf eigene Rechnung einzubeziehen. Im Falle des Widerrufs und auf unsere
Aufforderung hat der Kunde die erfolgte Abtretung gegenüber seinem Schuldner
offen zu legen und uns die zum Forderungseinzug erforderlichen Unterlagen
(Lieferscheine, Rechnungen usw.) vorzulegen.
7.3. Erlischt unser Vorbehaltungseigentum durch
Verarbeitung von uns gelieferter Artikel (z.B. durch Verbindung mit anderen
Sachen), so überträgt der Kunde bereits hiermit auf uns das Miteigentum an der
durch Verbindung entstandenen einheitlichen Sache. Die Übergabe wird dadurch
ersetzt, dass der Kunde die durch Verbindung entstandene neue Sache für uns
unentgeltlich mit verwahrt.
7.4. Machen Dritte Rechte hinsichtlich der
Vorbehaltsware geltend, z.B. im Falle einer Pfändung, hat der Kunde auf unser
Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Kosten einer ggf.
erforderlich werdenden Intervention durch uns hat der Kunde zu erstatten.
8. GEWÄHRLEISTUNG, MÄNGELRÜGE, HAFTUNG
8.1. Wir stehen dafür ein, dass von uns gelieferte
Artikel frei von Fabrikations- und / oder Materialfehlern sind.
8.2. Der Kunde hat die ihm von uns gelieferte Ware
unverzüglich bei Empfang auf vertragsgemäße Beschaffenheit und ordnungsgemäße
Funktion zu untersuchen und uns unverzüglich, spätestens aber eine Woche nach
Erhalt der Warenlieferung, etwaige Mängel, Fehler oder Schäden schriftlich
mitzuteilen. Für verspätet angezeigte Mängel, Fehler oder Schäden leisten wir
keine Gewähr, es sei denn, diese waren bei ordnungsgemäßer Überprüfung durch den
Kunden nicht festzustellen. Die Beweislast hierfür trägt der Kunde.
8.3. Unsere Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate
ab Gefahrübergang.
Gewährt der Hersteller für bei uns gekaufte Ware eine
längere Garantie, kann diese über uns bei Auftreten von Fehlern oder Mängeln
abgewickelt werden (siehe hierzu auch Ziffer 8.5. am Ende).
8.4. Unsere Gewährleistungsverpflichtung erstreckt
sich nicht auf Mängel, Fehler oder Schäden, die durch unsachgemäße oder
gewaltsame Bedienung, Nichtbefolgung der Betriebs- oder Wartungsanweisungen,
Überbeanspruchung oder sonstige Eingriffe in die gelieferte Ware durch den
Kunden oder nicht zu unserem Verantwortungsbereich gehörige dritte Personen oder
dadurch entstehen, dass an von uns gelieferten Artikeln Änderungen vorgenommen,
Teile ausgewechselt oder für diese Waren Verbrauchsmaterialien verwendet werden,
die nicht den Originalspezifikationen entsprechen.
8.5. Wir leisten eine Gewähr durch Nachbesserung
oder, nach unserer Wahl, durch Ersatzlieferung. Hierzu hat uns der Kunde den
beanstandeten Artikel vollständig in der Originalverpackung zuzusenden und
hierbei die beanstandeten Mängel, Fehler oder Schäden so ausführlich wie möglich
zu beschreiben. Gefahr und Kosten der Zusendung beanstandeter Ware an uns und
der anschließenden Rücksendung, auch im Falle einer Ersatzlieferung, trägt der
Kunde. Diese Regelung gilt auch bei Inanspruchnahme einer Garantieleistung des
Herstellers über uns nach Ablauf unserer Gewährleistungsverpflichtung.
8.6. Ein Recht auf Wandlung oder Minderung steht
dem Kunden erst zu, wenn wir unserer Verpflichtung zur Nachbesserung oder
Ersatzlieferung trotz schriftlicher Aufforderung und Setzung einer angemessenen
Nachfrist nicht nachkommen oder mindestens 2 Versuche zur Nachbesserung oder
Ersatzlieferung nicht zur Behebung des Mangels, Fehlers oder Schadens führen.
8.7. Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz, z.B.
wegen Nichterfüllung, Verschulden bei Vertragsschluss, Verletzung vertraglicher
Nebenverpflichtungen, für Mangelfolgeschäden, aus unerlaubter Handlung und
sonstigen Rechtsgründen sind ausgeschlossen, es sei denn, wir haften wegen des
Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft oder wegen Vorsatzes oder grober
Fahrlässigkeit.
8.8. Eine Gewährleistung erfolgt nur gegenüber
unserem Kunden; die Abtretung von gegen uns bestehende Gewährleistungsansprüche
ist ausgeschlossen.
8.9. Ergibt die Überprüfung eines reklamierten,
uns wieder zugesandten Artikel, dass der vom Kunden geltend gemachte Fehler oder
Schaden nicht vorliegt, der Artikel vielmehr mangel- und fehlerfrei ist, sind
wir berechtigt, dem Kunden die Prüfkosten nach tatsächlichem Aufwand gegen
Barzahlung bei Abholung zu belasten bzw. bei Rücksendung des Artikels mit den
Versandspesen per Nachnahme zu erheben.
9. BESONDERE BEDINGUNGEN BEI DER TAUCHAUSBILDUNG
9.1. Jeder Kursteilnehmer kann aus Gründen der
Sicherheit der anderen Kursteilnehmer vom Kurs ausgeschlossen werden. Es werden
ihm dann, anteilmäßig die Kurskosten zurückerstattet.
9.2. Die Kurspreise beziehen sich auf reine
Kursleistungen. Hier sind etwaige Kosten, wie Bücher, Leihausrüstung,
Schwimmbadeintritte hinzuzurechnen.
9.3. Die An- und Abfahrt von und zu einem
Ausbildungsort (See, Schwimmbad) obliegt der eigenen Verantwortung des
Kursteilnehmers. Die Ausbildung beginnt erst am jeweiligen Ausbildungsort.
9.4. Bei Verspätungen eines Kursteilnehmers
besteht kein Anspruch auf sofortige Leistung, vielmehr kann von der
Tauchsportschule Action-Sport Dortmund ein neuer Termin festgesetzt werden, wobei dem
verspäteten Teilnehmer hierfür die Kosten in Rechnung gestellt werden.
9.5. Die Tauchsportschule
Action-Sport Dortmund und ihre
Mitarbeiter haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
10. SALVATORISCHE KLAUSEL
10.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser
Geschäftsbedingungen unwirksam, nichtig oder nicht durchführbar sein, soll dies
die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berühren. Erweist sich eine
Bestimmung als unwirksam, nichtig oder undurchführbar, ist sie durch rechtlich
zulässige bzw. durchführbare Regelung zu ersetzen, die dem beabsichtigten
wirtschaftlichen Zweck der nichtigen oder undurchführbaren Bestimmung am
nächsten kommt. Entsprechendes gilt, sofern sich hinsichtlich dieser
Geschäftsbedingungen eine ergänzungsbedürftige Lücke ergibt.
AGB Stand 1.1.2002
LEISTUNGS- UND REPARATURBEDINGUNGEN
Kosten für die nicht durchgeführten Aufträge
Da Fehlersuchzeit Arbeitszeit ist, wird der entstandene
und zu belegende Aufwand dem Kunden in Rechnung gestellt, wenn ein Auftrag nicht
durchgeführt werden kann, weil:
der beanstandete Fehler unter Beachtung der Regeln der
Technik nicht festgestellt werden konnte;
der Kunde den vereinbarten Termin schuldhaft versäumt;
der Auftrag während der Durchführung zurückgezogen wurde;
die Empfangsbedingungen bei Nutzung entsprechender
Produkte aus dem Bereich Unterhaltungselektronik nicht einwandfrei gegeben sind.
Vergütung eines Kostenvoranschlags
Wird im Auftrag des Kunden ein Kostenvoranschlag
erstellt, so sind die Kosten entsprechend Zeitaufwand vom Kunden zu erstatten.
Gewährleistung für Reparaturen und Haftung
Die Gewährleistungsfrist beträgt für alle
Arbeitsleistungen sowie für eingebautes Material 6 Monate.
Zur Mängelbeseitigung hat der Kunde dem Werkunternehmer
die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Der
Kunde hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass der beanstandete Gegenstand zu
Untersuchung und Durchführung der Reparatur dem Werkunternehmer oder dessen
Beauftragten zur Verfügung steht. Verweigert der Kunde dies oder verzögert er
dies unzumutbar, ist der Werkunternehmer von der Mängelhaftung befreit.
Gewährleistung für Reparaturen und Haftung
Die Gewährleistungsfrist beträgt für alle
Arbeitsleistungen sowie für eingebautes Material 6 Monate.
Zur Mängelbeseitigung hat der Kunde dem Werkunternehmer
die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Der
Kunde hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass der beanstandete Gegenstand zu
Untersuchung und Durchführung der Reparatur dem Werkunternehmer oder dessen
Beauftragten zur Verfügung steht. Verweigert der Kunde dies oder verzögert er
dies unzumutbar, ist der Werkunternehmer von der Mängelhaftung befreit.
Von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen sind: Fehler,
die durch Beschädigung, falschen Anschluss oder falsche Bedienung durch den
Kunden verursacht werden, Schäden durch höhere Gewalt, z.B. Blitzschlag, Mängel
durch Verschleiß bei Überbeanspruchung mechanischer oder elektromechanischer
Teile durch nichtbestimmungsgemäßen Gebrauch oder Mängel durch Verschmutzung,
Schäden durch außergewöhnliche mechanische, chemische oder atmosphärische
Einflüsse.
Der Anspruch auf Gewährleistung bei Eingriffen des Kunden
oder Dritter in den Reparaturgegenstand erlischt dann nicht, wenn der Kunde eine
entsprechend substantiierte Behauptung des Werkunternehmers, dass der Eingriff in
den Gegenstand den Mangel herbeigeführt habe, widerlegt.
Offensichtliche Mängel der Leistungen des
Werkunternehmers muss der Kunde unverzüglich, spätestens 5 Werktage nach Abnahme
dem Werkunternehmer anzeigen, ansonsten ist dieser von der Mängelhaftung
befreit.
Der Werkunternehmer haftet für Schäden und Verluste an
dem Auftragsgegenstand, soweit ihn oder seine Erfüllungsgehilfen ein Verschulden
trifft. Im Fall der Beschädigung ist er zur lastenfreien Instandsetzung
verpflichtet. Ist dieses unmöglich oder mit unverhältnismäßig hohem
Kostenaufwand verbunden, ist der Wiederbeschaffungswert zu ersetzen. Dasselbe
gilt bei Verlust; Ziffer II, 4.2 dieser Bedingungen bleibt unberührt. Darüber
hinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche des Kunden, sind
ausgeschlossen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des
Werkunternehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen vorliegt. soweit sich hieraus
eine Beschränkung der Haftung für leicht Fahrlässigkeit bei positiver
Vertragsverletzung oder Verschulden bei Vertragsabschluß zugunsten des
Werkunternehmers ergibt, gilt diese Beschränkung für den Kunden entsprechend.
Gewährleistung und Haftung bei Bauleistungen: Die
Gewährleistung und Haftung richtet sich ausschließlich nach § 13 VOB/B.
Erweitertes Pfandrecht des Werkunternehmers an
beweglichen Sachen
Dem Werkunternehmer steht wegen seiner Forderung aus dem
Auftrag ein Pfandrecht an dem aufgrund des Auftrags in seinen Besitz gelangten
Gegenstand des Kunden zu. Das Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher
durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend
gemacht werden, soweit sie mit dem Gegenstand im Zusammenhang stehen. Für
sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das Pfandrecht nur, soweit
diese unbestritten oder rechtskräftig sind.
Wird der Gegenstand nicht innerhalb 4 Wochen nach
Abholungsaufforderung abgeholt, kann vom Werkunternehmer mit Ablauf dieser Frist
ein angemessenes Lagergeld berechnet werden. Erfolgt nicht spätestens 3 Monate
nach der Abholungsaufforderung die Abholung, entfällt die Verpflichtung zur
weiteren Aufbewahrung und jede Haftung für leichte fahrlässige Beschädigung oder
Untergang. 1 Monat vor Ablauf dieser Frist ist dem Kunden eine Verkaufsandrohung
zuzusenden. Der Werkunternehmer ist berechtigt, den Gegenstand nach Ablauf
dieser Frist zur Deckung seiner Forderungen zum Verkehrswert zu veräußern. Ein
etwaiger Mehrerlös ist dem Kunden zu erstatten.
Eigentumsvorbehalt
Soweit die anlässlich von Reparaturen eingefügten
Ersatzteile o. ä. nicht wesentliche Bestandteile werden, behält sich der
Werkunternehmer das Eigentum an diesen eingebauten Teilen bis zum Ausgleich
aller Forderungen des Werkunternehmers aus dem Vertrag vor.
Kommt der Kunde in Zahlungsverzug oder kommt er seinen
Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach, kann der Werkunternehmer
vom Kunden den Gegenstand zum Zweck des Ausbaus der eingefügten Teile
herausverlangen. Sämtliche Kosten der Zurückholung und des Ausbaus trägt der
Kunde. Erfolgt die Reparatur beim Kunden, so hat der Kunde dem Werkunternehmer
die Gelegenheit zu geben, den Ausbau beim Kunden vorzunehmen. Arbeits- und
Wegekosten gehen zu Lasten des Kunden. Gibt der Kunde die Gelegenheit zum Ausbau
nicht, gilt Ziffer 5 Abs. 2 Sätze 1 und 2 entsprechend.
GEMEINSAME BESTIMMUNGEN FÜR LEISTUNGEN, REPARATUREN
UND VERKÄUFE
Preise und Zahlungsbedingungen
Die Endpreise verstehen sich ab Betriebssitz des
Werkunternehmers bzw. Verkäufers incl. Mehrwertsteuer. Alle Rechnungsbeträge
sind sofort nach Rechnungserteilung in einer Summe zahlbar. Teilzahlungen bei
Verkäufen sind nur möglich, wenn sie vorher schriftlich vereinbart wurden.
Reparaturrechnungen sind bar zu bezahlen. ec-Scheck ("Eurocheque-System") und
Wechsel werden nur zahlungshalber angenommen, erstere nur gegen Vorlage einer
gültigen ec-Scheckkarte ("Eurocheque-System") und letztere nur nach besonderer
Vereinbarung.